Oster-Malwettbewerb
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen für den Oster-Malwettbewerb des Gewerbevereins Ochsenhausen e. V.
Die Teilnahme am Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Das Gewinnspiel steht in keinerlei Verbindung zu Facebook, Instagram und wird in keiner Weise von Facebook, Instagram organisiert oder unterstützt.
Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist der Gewerbeverein Ochsenhausen e. V., Schloßstraße 16 in 88416 Ochsenhausen.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Ein Mindestalter für die Teilnahme gibt es nicht. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden und Kundinnen des Veranstalters und seiner Mitglieder beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung des Veranstalters oder seiner Mitglieder abhängig.
Sollten Teilnehmer und Teilnehmerinnen in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter des Veranstalters sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise:
- bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels,
- bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
- bei unlauterem Handeln oder
- bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt durch die Abgabe der vollständig ausgefüllten Malvorlagenkarte (Bild gemalt, Formular ausgefüllt und unterzeichnet) bei der Firma Ziesel GmbH, Schloßstraße 36-40 in 88416 Ochsenhausen. Die Teilnahme ist kostenlos. Jeder Teilnehmende darf nur einmal teilnehmen.
Gewinnspielzeitraum
Das Gewinnspiel beginnt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und endet am 22. März 2026 (23:59 Uhr).
Gewinn und Gewinnermittlung
Verlost werden diverse, dem Alter der gewinnenden Person entsprechende Sachpreise sowie oha!-Gutscheine in diversen Wertgrößen. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch eine unabhängige Jury. Die Gewinner werden telefonisch benachrichtigt.
Gewinnübermittlung
Der Gewinn wird ausschließlich persönlich bei der Firma Ziesel, Schloßstraße 36-40 in 88416 Ochsenhausen übergeben. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die mit der Inanspruchnahme des Gewinns in Zusammenhang stehende Kosten (Anreise etc.) gehen zu Lasten des Gewinners.
Datenschutz
Verantwortlich im Sinne der DSGVO ist der Veranstalter (siehe Punkt 1). Die auf der Malkarte erhobenen Daten (Name, Vorname, Alter, Wohnort) werden nur zur Durchführung des Gewinnspiels genutzt und anschließend gelöscht. Es werden alle Daten der Teilnehmenden ausschließlich zur Gewinnermittlung gespeichert. Grundlage der Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. b. DSGVO).
Veröffentlichung
Die teilnehmende Person / die Erziehungsberechtigten stimmen ausdrücklich zu, dass der Veranstalter Fotos von der Preisverleihung macht und diese zusammen mit unter Punkt 7 genannten Daten in sämtlichen gängigen Medien veröffentlicht. Außer wird zugestimmt, dass das gemalte Bild auf dem oha-Gutscheinportal veröffentlicht und zur Verwendung als Gutschein verwendet werden darf. Alle eingereichten Bilder werden auf www.gv-ox.de veröffentlicht.
Ausschluss / Abbruch
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und / oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.
Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden zurückverlangen.
Haftung
Ansprüche wegen möglicher Sach- und/oder Rechtsmängel an den von den Preissponsoren gestifteten Gewinnen sind ausschließlich diesem gegenüber geltend zu machen.
Der Veranstalter haftet nicht für die Insolvenz eines Preissponsors sowie die sich hieraus für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.
Freistellung (bei Social Media)
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zum Meta-Konzern und wird in keiner Weise von diesem gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt.
Schlussbestimmungen
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

